Freitag, 6. März 2015

Aus einem Kirchengeschichtshandbuch des 23. Jahrhunderts



Zwischen digitaler Revolution
und administrativer Wende

Der Protestantismus der Jahre 2017 bis 2045


[…]

Stefan Große-Gschaftlhubers Stegreifrede und die administrative Wende

Ein Meilenstein in der weiteren Entwicklung des landeskirchlich verfassten Protestantismus war die Einrichtung des Evangelischen Zentralinstituts für theologische Verwaltungsfragen, mit dessen Leitung Oberkirchenrat Stefan Große-Gschaftlhuber betraut wurde. Große-Gschaftlhuber selbst hatte die Gründung angeregt: In seiner Stegreifrede auf dem Stuttgarter Kirchentag, deren Eingangsfeststellung „Wir können als Menschen Verwaltung nicht verstehen, wir dürfen als Theologen mit Verwaltung leben“ in die Geschichtsbücher eingegangen ist, erläuterte Große-Gschaftlhuber anhand u. a. der Tora-Übergabegeschichten des Alten Testaments und des Augustinischen Volkszensus im Prolog der Weihnachtsgeschichte Lk 2, in welchem Maße die Heilsgeschichte seit jeher von höchstinstanzlichen Verwaltungsentscheidungen abhängig gewesen sei. Zahlreiche neutestamentliche Figuren, wie der Apostel Paulus, die sprichwörtlichen Zöllner oder der äthiopische Hofbeamte galten Große-Gschaftlhuber als exemplarische Vertreter des antiken Beamtentums, die selbstverständliche Gesprächs- und Kooperationspartner, ja bedeutende Trägerkreise des Urchristentums darstellten. In den Verwaltungsentscheidungen und –strukturen der Kirche sah Große-Gschaftlhuber demnach nicht nur die Verwirklichung der neutestamentlichen Forderung  nach „guter Haushalterschaft“, sondern auch, unter Rekurs auf den priesterschriftlichen Schöpfungsbericht und 1Kor 14,33 („Gott ist kein Gott der Unordnung“), das auch in der Confessio Augustana aufgenommen wird, eine imitatio des ordnenden Schöpfungshandelns Gottes, mithin ein Instrument der creatio continua. Die Aussage, dass den Texten und Strukturen kirchlicher Verwaltung damit neben der Bibel Offenbarungscharakter zukäme, findet sich expressis verbis in Große-Gschaftlhubers Stegreifrede noch nicht, wird jedoch, u. a. in seiner Forderung nach einer „kultürlichen“, „bürokratischen“ oder „administrativen Theologie“, hier schon vorweggenommen und in der EKD-Denkschrift „Die gute Haushalterschaft – Das Verhältnis von Theologie und Verwaltung“ von 2019 entfaltet.

Der evangelisch-theologische Fakultätentag machte sich die Denk- und Programmschrift im Folgejahr zu eigen und leitete damit die sog. administrative Wende im engeren Sinne ein, einen erstaunlich kurzfristigen Prozess der Umgestaltung akademischer Theologie durch eine Neuausrichtung universitärer Lehre und Forschung auf die wesentlichen Kerngedanken der bürokratischen Theologie, deren Eckpunkte hier nur kurz umrissen seien: An den verbliebenen drei evangelisch-theologischen Fakultäten in Berlin, Marburg und München wurden die Lehrstühle Altes und Neues Testament zu einem biblisch-exegetischen Lehrstuhl zusammengefasst. Diesem wurde der Fachbereich Kirchenrecht und theologische Verwaltungswissenschaft als weiterer exegetischer Lehrstuhl zur Seite gestellt, der sich mit der Erforschung und Auslegung kirchlicher Rechts- und Verwaltungsordnungen beschäftigte. Auch die anderen Lehrstühle erfuhren eine inhaltliche Neuausrichtung: In der Kirchengeschichte äußerte sich dies in einer Abkehr von sozial- und mentalitätsgeschichtlichen Forschungsansätzen zugunsten einer stärker organisationsgeschichtlich orientierten Perspektive. Die Systematische Theologie wurde der Praktischen Theologie untergeordnet. Diese wandte sich sich, unter Rekurs auf das Schleiermachersche Diktum, Praktische Theologie sei die Theorie der Kirchenleitung, in den Folgejahren zunehmend von Homiletik und Poimenik ab und dem Bereich Kybernetik/ Oikodomenik/Kirchenleitung zu. Seitens der Kirche wurde gerade letztgenannte Entwicklung ausdrücklich als berufsvorbereitende Maßnahme begrüßt, nicht zuletzt, da mehrere Befragungen von Pfarrerinnen und Pfarrern auf landeskirchlicher und EKD-weiter Ebene ergaben, dass ein Großteil pfarramtlicher Tätigkeit auf Verwaltungsaufgaben entfiel. Auch im interdisziplinären Wissenschaftsdialog schlug sich diese Änderung nieder: Waren bislang, je nach fachlicher Ausrichtung, nach der empirischen und der ästhetischen Wende vor allem Human- und Kulturwissenschaften bevorzugte Gesprächspartner der akademischen Theologie, wandte man sich nun verstärkt und mit einiger Leidenschaft den Verwaltungswissenschaften zu. Institutionalisiert wurde dieser Austausch im Verein für die Theologie der Verwaltung, der am Reformationstag 2023 mit einem Festakt im Berliner Dom im Beisein von Bundeskanzler Bernd Lucke und Bundespräsidentin Katarina Oertel von der Regierungspartei AfDeGiDa sowie des EKD-Ehrenratsvorsitzenden Rupert Murdoch gegründet wurde. Ab 2025 wurde die Mitgliedschaft in besagtem Verein die Voraussetzung für Erhalt und Beibehalt der Ordinationsrechte, sodass ab spätestens 2026 alle ca. 300 Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland sowie die überaus zahlreicheren ehrenamtlichen Predigerinnen und Prediger entscheidend von den theologischen Schwerpunktsetzungen geprägt wurden.

Auch die kirchliche Praxis erfuhr eine entscheidende Umgestaltung: In der ab 2030 EKD-weit gültigen Agende Neues Evangelisches Gottesdienstbuch wurde das System der gottesdienstlichen Lesungen nachdrücklich verändert: Die biblischen Lesungen wurden von bislang zwei, mancherorts drei auf eine reduziert, die neugestaltete Perikopenordnung legte einen deutlichen Schwerpunkt auf die biblischen Kernstellen administrativer Theologie, dazu gehörten vor allem die Gesetzestexte und Listen des Pentateuch sowie die Pastoralbriefe. An die Stelle des bis dato üblichen apostolischen Glaubensbekenntnisses trat die Lesung aus kirchen- und verwaltungsrechtlichen Kerntexten, vorzugsweise der Kirchenordnung und des Lebensordnungsgesetzes, zu deren Auswendiglernen im Konfirmandenunterricht nachdrücklich ermutigt wurde und die auch Eingang in den Bekenntnis- und Gebetsteil des zeitgleich mit der Agende eingeführten Neuen Gesangbuchs fanden.
Die wenigen verbliebenen evangelischen Akademien wurden zu administrativen Lernzentren, in denen die ganzheitliche Beschäftigung mit dem Kirchenrecht im Vordergrund stand; als  Beispiel sei hier nur die Bürokratodrama-Bewegung genannt, deren Anliegen und Geschichte andernorts ausführlich beschrieben worden sind.
Auch der interkonfessionelle und interreligiöse Dialog erfuhr in den 2020er- und -30erjahren einen Aufschwung, da man sich nun, vom historischen Ballast schwer vermittelbarer theologischer Glasperlenspiele befreit, v. a. um organisatorische Fragen kümmern konnte; der ÖRK (ursprünglich Ökumenischer Rat der Kirchen, ab 2021 Ökonomischer Rat der Kirchen) sprach auf seiner Vollversammlung in Rheda-Wiedenbrück 2028 in Anlehnung an die safe-space-Forschung von „theologiebefreiten Zonen“, die EKD nannte sich, in bewusstem semantischen Rekurs auf ein eigentlich obsolet gewordenes Konzept aus dem Jahr 2006 „Kirche der Freiheit von Theologie“.


Blütezeit des Protestantismus 2020-240

Insgesamt kann die Zeit zwischen 2020 und 2040 als ausgesprochene Blütezeit des landeskirchlichen Protestantismus bezeichnet werden, die durch einen sprunghaften Anstieg kirchlicher Finanzmittel und eine Trendwende im seit dem 19. Jahrhundert zu beobachtenden Mitgliederschwund geprägt war. Über die Ursachen dieser Entwicklung ist viel spekuliert worden, im Folgenden seien nur diejenigen Erklärungsansätze skizziert, die als allgemein konsensfähig gelten können:

Die Konsolidierung und Maximierung kirchlicher Finanzen seit 2020 ist nicht unabhängig von volkswirtschaftlichen Faktoren zu betrachten, sie steht im Kontext eines beispiellosen Aufschwungs der Bundesrepublik, der vor allem mit der Bewältigung der sog. Eurokrise zu tun hat, in deren Folge noch unter Reichskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsidentin Helene Fischer nach Staatsbankrott und Versteigerung die ökonomisch instabilen Euroländer Spanien, Italien, Frankreich und Griechenland de facto zu deutschen Vasallenstaaten wurden und der Bundesrepublik Einnahmen aus den bislang eher wenig bedeutsamen Wirtschaftszweigen des Tourismus und der Olivenölindustrie ermöglichten.

Speziell für die kirchlichen Finanzen waren zwei innerkirchliche Vorgänge entscheidend, deren Anfänge auf das Reformationsjubiläumsjahr 2017 zu datieren sind: Als Schlussakkord des sog. Haushaltskonsolidierungsprozesses entschied die rheinische Landessynode im Januar, sämtliche Kirchensteuermittel auf die landeskirchliche Ebene zu übertragen und damit, so der Wortlaut der in Folge nur noch als Rheinischer Synodalbeschluss bezeichneten Erklärung,

„die finanziellen Mittel in die Hände derer zu geben, die über den Kirchturm hinaus blicken und es in guter Haushalterschaft [sic!] zum Segen der Menschen und zur Optimierung kirchlicher Arbeitsfelder einzubringen und zu mehren vermögen.“

Die Beschlussvorlage der rheinischen Kirchenleitung, die sich in Folge des Synodalbeschlusses dafür selbst mit dem Peter-Beier-Preis, der Karl-Barth-Medaille und dem Dorothee-Sölle-Pokal für theologische Innovation auszeichnete, wurde 2020 von der EKD übernommen und das gesamtdeutsche Kirchensteuereinkommen dem Hannoverschen Kirchenamt unterstellt. Die kirchenrechtliche Voraussetzung dafür war bereits 2014 mit der Entscheidung der EKD-Synode erfolgt, die EKD sei als Gemeinschaft von Gliedkirchen selbst Kirche.

Ein zweiter Faktor für die Maximierung der kirchlichen Finanzmittel war die Wiedereinführung des Ablasswesens. In ihrem Hauptvortrag auf den Wittenberger Lutherfestspielen 2017 erklärte der Münchner Kirchengeschichtler Günther Lauch, Luthers Kritik am Ablasshandel müsse als zeitgebundene Aussage verstanden werden und dürfe, ähnlich wie die späten Judenschriften des Reformators, weder als Zentrum seiner Theologie gelten, noch dürfe sie als für die Kirche der Gegenwart in irgendeiner Weise bindend verstanden werden. Ein daraufhin vom Kirchenamt der EKD in Auftrag gegebenes theologisches Gutachten schloss sich dieser Sichtweise weitestgehend an und betonte die seelsorgliche Komponente einer Heils- und Segensgewissheit:

„Die Gnade Gottes bleibt frei und souverän – und damit auch im Kern unverkäuflich. Dies ist im Blick zu behalten und in Verkündigung und Seelsorge zu betonen. Eine fakultative Verknüpfung des segnenden oder lösenden Zuspruchs mit einer einmaligen Geldspende steht dem nicht zwangsläufig entgegen; […] vielmehr ist davon auszugehen, dass in einer Zeit der Ökonomisierung alle Lebensbereiche einerseits und des Verlustes religiöser Sprachfähigkeit andererseits das Überreichen von Geld für den oder die Zahlende eine wichtige Rolle bei der symbolischen Aneignung des zugesprochenen Gutes spielt.“

Die durch eine aufwändige, multimediale Kampagne unter dem Motto „…wissen, was man hat!“ begleitete Wiedereinführung des Ablasshandels am 31. Oktober 2018, die von kirchlicher und weltlicher Öffentlichkeit allgemein als „Ereignis von historischer Tragweite“ bezeichnet wurde, erwies sich als unerwartet reich sprudelnde Einnahmequelle; im Jahr nach ihrer Einführung entsprach der Erlös aus dem Ablassverkauf 52% des Kirchensteueraufkommens, nach fünf Jahren 93%. Zehn Jahre nach Wiedereinführung überstieg der Erlös aus dem Ablasshandel das reale Kirchensteueraufkommen um 15% und machte die Kirche weitgehend unabhängig von der Kirchensteuer, deren Berechtigung seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts immer wieder in Frage gestellt worden war, jedoch erst endgültig im Zuge der gesamtgesellschaftlichen Neuordnung Deutschlands und Europas nach dem Ende des Dritten Weltkriegs 2068 abgeschafft wurde.

Die Umkehr des seit Ende des 19. Jahrhunderts stetig sich verstärkenden Mitgliederschwundes der Großkirchen wird u. a. an einer mentalen Disposition v. a. der Mittelschicht im Westeuropa festgemacht: Ermüdet von Traditionserosion und ständigem Metadiskurs in der ausklingenden Postmodernen, nahmen viele Menschen die administrative Wende in Kirche und Theologie und das damit verbundene Bekenntnis zu Planbarkeit und Kontinuität zum Anlass, sich der Kirche erneut und/oder intensiviert zuzuwenden.

Als ein weiterer Grund wird gelegentlich die digitale Revolution angeführt, d. h. das Eindringen moderner Telekommunikations- und Informationstechnologie in alle Lebensbereiche, die einen Höhepunkt bei den Europawahlen 2020 erreichte, als Facebook mit absoluter Mehrheit als stärkste Partei ins Europaparlament einzog und in den Folgejahren die Tilgung sämtlicher Integritätsbestimmungen und Datenschutzrichtlinien aus dem Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten durchsetzte. Auf Basis zeitgenössischer Quellen sowie Ergebnissen der Computerarchäologie ist herausgearbeitet worden, dass im frühen 21. Jahrhundert Kirchen und Gemeindehäuser neben U-Bahn-Schächten die einzigen Orte Mitteleuropas ohne zuverlässige Internetverbindung und/oder WLAN-Netzabdeckung waren und Bürgerinnen und Bürgern damit rein physische Freistätten in einer ansonsten zunehmend virtualisierten Welt boten. Die Rede vom „digitalen Kirchenasyl“ ist indes erst in der kirchengeschichtlichen Erforschung besagter Epoche, nicht jedoch in zeitgenössischen Quellen belegt.

Ein grundlegender Dissens bestimmt die kirchengeschichtliche Erforschung der genannten Epoche vor allem im Blick auf die Frage nach der Legitimation ökonomischer Konsolidierung auf Kosten der theologischen Inhalte. Stand die Kirchengeschichtsforschung lange Zeit unter dem Eindruck der Zeugnisse, die aus den Reihen der Gegner der oben skizzierten Reformen überliefert sind, hat die neuere Forschung herausgearbeitet, wie sehr diese Quellen eher eine stereotype Verfallsmetaphorik abbilden, anstatt eine fachlich fundierte Situationsanalyse zu liefern. Unbeantwortet bleibt jedoch bis heute die rhetorische Frage in der Autobiografie eines rheinischen Pfarrers:
"Wir fragen uns bis heute, ob und wie wir diese Entwicklung hätten stoppen müssen, sollen oder können." 


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