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Samstag, 15. November 2014

Fernsehpfarrer im Realitätscheck 2.0: Amtsschimmel und Bürohengste

Bevor gleich die neue Folge über den Bildschirm flimmert, noch schnell ein kleiner Rückblick auf die Irrungen und Wirrungen der letzten Woche. Mit besonderer Freude, denn: Wir hatten Kreissynode, mit einem Gottesdienst in der Kartäuserkirche - der Kirche also, in der (und um die) Andreas Tabarius unterwegs ist. Doll, wa? Da macht die Synode doch gleich noch mehr Spaß!

"DER NEUE" - ÜBERRASCHENDE KLÄRUNGEN

Ereignisreich wie immer gestaltet sich das Leben in der Bonner Heiland-Kirchengemeinde, die diesmal (die Folge gibt es hier) ordentlich von der Ankunft "des Neuen", Nachwuchspfarrer Wenkstern, in Aufruhr versetzt wird. Der wird aber dringend gebraucht: Als Entlastung für den überarbeiteten Tabarius - und aus dramaturgischen Gründen, denn: In dem Maße, in dem die bislang recht einseitig böse Presbyteriumsvorsitzende vermenschlicht wird, steigt das Bedürfnis nach einem zweiten Hauptantagonisten, gegen den Tabarius heldenhaft anrennen kann. 
Vor allem aber führt die Ankunft des Neuen zur Klärung einer Frage, die den eifrigen Seriengucker seit der ersten Folge nicht schlafen lässt: Wer ist eigentlich Schwester Sabine, oder "Frau Breckwoldt", die stets im Kielwasser der Presbyteriumsvorsitzenden die Bildfläche kreuzt und immer mal wieder gerne die Pfarrerschaft angurrt?



Im Gespräch mit dem Neuen wird klar: Sie ist "stellvertretende Presbyteriumsvorsitzende" (und spekuliert auf die nächste Wahl). Im wirklichen Leben wäre sie das höchstwahrscheinlich nicht, denn: Die Vorsitzende ist ja Nicht-Theologin, und da gilt Art. 21 KO: "Wird der Vorsitz einer Presbyterin, einem Presbyter übertragen [...], soll für die Stellvertretung eine Pfarrerin, ein Pfarrer [...] gewählt werden." Und "soll" heißt in Gesetzestexten bekanntlich "muss, wenn kann!". Dahinter steckt der theologische und kirchengeschichtliche Hintergrund, dass im Rheinland, in dessen kollektiven Gedächtnis die reformiert-niederrheinischen Flüchtlingsgemeinden des 17. Jahrhunderts eine nicht unbedeutende Rolle spielen, und daher großer Wert darauf gelegt wird, dass kirchliche Gremien mindestens paritätisch besetzt sind oder sogar von mehr Laien als Theolog_innen geleitet werden. Insider erkennen hier Luthers "Priestertum aller Gläubigen", aber das spielt in der Heilandkirche ohnehin keine so große Rolle.



Jedenfalls: Der Neue kommt, und wie schon aus seiner Frontstellung gegen die patente Sekretärin Frau Markwart in Sachen "Lakritze" (bäh...) deutlich wird, haben wir es hier mit dem nächsten Unsympathen zu tun. Der sorgt allerdings zunächst erstmal für große Verwirrung: Wie immer in der Gemeinde des Herzensbrechers, so "passieren" Personalentscheidungen irgendwie so über Nacht. Und so gibt es für den jungen Pfarrer z. A. (zur Anstellung) auch erstmal keinen Schreibtisch. Den muss er sich selbst aus der Rumpelkammer holen, wird aus den heiligen Hallen des Chefs verjagt und muss sich das ohnehin enge Büro mit der Sekretärin teilen. Das ist natürlich vollkommener Quatsch. Für das Amtszimmer eines Pfarrers oder einer Pfarrerin gibt es relativ strenge Regeln, die v. a. absichern sollen, dass die seelsorgliche Schweigepflicht gewahrt bleibt. Niemand residiert auf dem Gemeindeamt, wie Andreas Tabarius das tut - und keine Gemeindesekretärin führt dem Pfarrer den Kalender, die haben schon genug anderes zu tun. 
Interessant gestaltet sich das erste Dienstgespräch, bei dem Termine hin- und hergeschoben werden. Denn da zeigt sich, dass der Stelleninhaber eigentlich gar nicht so recht entlastet werden will. Und das ist gar nicht mal so unrealistisch - Hand aufs Herz: Wir glauben fast alle im tiefsten Innern, dass die ganze Welt nur wegen uns evangelisch ist, und dass der demografische Wandel nur dadurch aufzuhalten ist, dass wir uns um jeden Termin höchstselbst kümmern.



DER PFARRER UND DIE LIEBE

Zwischen Pfarrer Tabarius und seinem letzten Gspusi, besagter Sekretärin, kriselt es ja seit einigen Folgen. Und wer Augen hat zum Hören, der konnte schon erahnen, dass die neue Chorleiterin hier großangelegte Kabalen vorbereitet - und noch dazu mit unfairen Mitteln kämpft, denn: Sie ist Psychologin, und das heißt in Vorabendseriensprache so viel wie: "Kann Gedanken lesen". Auch hier schimmern die Regeln des Fernsehabends durch - ganz ohne weibliches Biest geht es also offensichtlich nicht. 


Und so enden Pfarrer und Chorleiterin nach kurzem Landeanflug in der Kneipe schließlich im Lotterbett. Schön blöd, möchte man sagen, vor allem dann, wenn es schon in der alten Gemeinde Zoff deswegen gab. Die Sache mit den Beziehungen ist spannend - und gehört auch zu den Dingen, die man als Pfarrer gerne mal gefragt wird: "Darfst du denn...?" Ja. Dürfen wir. Heiraten. Kinder kriegen. Verpartnern. Scheiden lassen. "Evangelische Freiheit", nennt man das wohl - historisch hat das etwas mit der Aufhebung des (Pflicht-)Zölibats durch die Reformatoren zu tun. Die waren nämlich einstimmig dagegen: Luther forderte die Abschaffung schon 1520 in seiner Adelsschrift (und setzte das, zum anfänglichen Missfallen einiger seiner Mitstreiter, darunter Melanchthon, schon 1525 in die Tat um), Johann Eberlin von Günzburg schrieb 1522 gar ein ganzes Büchlein darüber, Wie gar gefährlich es sei, so ein Priester kein Eheweib hat. 1530 schließlich stellte die Confessio Augustana (Art. XXIII) fest, dass der Zölibat weder mit der Schrift, noch Tradition und Vernunft zu vereinbaren sei. Und so kam das evangelische Pfarrhaus.

Dürfen - ja. Aber: Wie immer bei evangelischer Freiheit, so gilt auch für Pfarrer_innen im Besonderen der paulinische Grundsatz (1Kor 10,23f.): "Alles ist erlaubt, aber nicht alles dient zum Guten. Alles ist erlaubt, aber nicht alles baut auf." Und so gelten für evangelische Theolog_innen (bereits in der Ausbildung) bestimmte Regeln: Eine Eheschließung/Verpartnerung ist dem Landeskirchenamt anzuzeigen. Partner oder Partnerin soll evangelisch sein, muss einer Kirche angehören, mit der die evangelische Kirche im ökumenischen Dialog steht (ACK-Fähigkeit) - Ausnahmen sind stets Einzelfallentscheidungen, die in den Landeskirchen unterschiedlich streng gehandhabt werden (wer erinnerte sich nicht an den großen Knall in Württemberg 2011?). Im Hintergrund dieser Überlegungen steht das Ideal des Pfarrhaus(halt)es, in dem die ganze Familie den Dienst des Amtsinhabers unterstützt. Und ganz von der Hand zu weisen sind manche Bedenken nicht, selbst, wenn man nicht das klassische Ideal der bürgerlichen Familie lebt - ein hohes Maß an Toleranz braucht der Pfarrberuf seitens der Familie allenthalben. Nur wird man als Pfarrer_in kaum jemanden ehelichen, der oder die so überhaupt gar nichts für den Beruf übrig hat.

Nun ging es ja jetzt ums Heiraten. Bei Tabarius und seinen Organistinnen aber eben nicht. Und hier wird es haarig, denn: Auch dort, wo die Kirche begrüßenswerter Weise ihr Partnerschaftsverständnis im Geist der Bibel geweitet hat, gehören zu den grundlegenden Eigenschaften einer aus christlich-ethischer Sicht vertretbaren Beziehung solche Dinge wie Treue, Verlässlichkeit, Verbindlichkeit. Bisschen schwierig bei One-Night-Stands, schließlich heißt es im Ordinationsvorhalt: "Verhalte dich so, dass dein Zeugnis nicht unglaubwürdig wird" - und das betrifft nach allgemeiner Lesart auch das Privatleben. Früher, so erzählt man, wurde in Predigerseminaren zu allem Möglichen die Parole ausgegeben: "..., nur nicht in der eigenen Gemeinde!" 
Umso haariger wird es dann, wenn es um eine_n Mitarbeiter_in geht. Denn: Privatbeziehungen beeinflussen das berufliche Umfeld, vor allem dann, wenn es um ein öffentliches Amt geht. Ob man soweit gehen muss wie einige Kolleg_innen, die strikt auch von persönlichen Freundschaften in der Gemeinde abraten, halte ich für fraglich - aber nachdenken sollte man darüber schon. Im Extremfall kann nämlich ein tiefgreifender (und womöglich noch offen ausgetragener) persönlicher Konflikt dazu führen, dass der Zustand der "Ungedeihlichkeit" festgestellt wird - und das ist so ziemlich der einzige Grund, aus dem man eine_n Pfarrer_in aus der Gemeinde auch gegen seinen Willen entfernen kann. 

Wie gedeihlich das Verhältnis des Vorabendpfarrers Tabarius zu seiner Gemeinde ist, von einigen heroischen Einsätzen in Einzelschicksalen abgesehen, sei mal dahingestellt. Aber Vorsicht ist angesagt - man ahnt: Das gibt noch Zoff.

Sonntag, 2. November 2014

Fernsehpfarrer 2.0: Von Schweigepflicht und Dienstverhältnissen

Seit einigen Wochen hat Fernsehpfarrer Andreas Tabarius wieder den Talar vom Nagel genommen und fegt durch die Bonner Heiland-Kirchengemeinde. Zeit, den Alltag im Männerpfarrhaushalt und vor allem die Amtsführung des fiktiven Kollegen weiter unter die Lupe zu nehmen - und wie schon bei der ersten Staffel, so gilt auch jetzt: Hier wird nicht rezensiert, weder das genre- und sendezeittypische Drehbuch, noch die Leistung des (durchgehend eigentlich sehr solide agierenden) Schauspielensembles. Stattdessen geht es darum, die Darstellung des pastoralen und gemeindlichen Alltags einem Praxischeck zu unterziehen - denn: Ob wir wollen oder nicht, der Fernsehpfarrer prägt landauf, landab die Vorstellungen davon, wie ein "richtig guter Pfarrer" so schaltet und waltet. 

TABARIUS UND DIE SCHWEIGEPFLICHT


Gleich die erste Folge der zweiten Staffel hat mit einem großen ethischen Dilemma aufgewartet (nach dem Tabarius eigentlich sein Amt gar nicht mehr ausüben dürfte): Im Rahmen eines ausdrücklich seelsorglichen Gesprächs teilt ein junger Mann dem Pfarrer mit, er sei der bislang flüchtige Fahrer, der seine Frau totgefahren habe, und er möge ihm doch bitte unter Christenmenschen vergeben. Das klingt ein bisschen wie die leidlich aussagekräftigen Fragespielchen, mit denen man immer mal wieder konfrontiert wird, um irgendwelche ethischen Grundsatzfragen abzuwägen. Das wäre natürlich eine pastoralpsychologische Kernschmelze, mit der aber das gravierende Dienstvergehen nicht zu rechtfertigen ist: Denn Tabarius bespricht seine Situation in aller Ausführlichkeit mit einer ganzen Reihe von Unbefugten, darunter der Sekretärin und seinen Söhnen. Und das geht nicht. Ab-so-lut und überhaupt gar nicht, so nachvollziehbar das Bedürfnis auch in dieser überfordernden Situation sein mag. Die Problematik zieht sich durch die gesamte Serie, auch, weil die Gemeindeamtssekretärin offenbar auch den Kalender des Herrn Pfarrer führt, und deswegen muss an dieser Stelle einmal gesagt sein: Liebe Herzensbrecher-Fans, bitte, bitte, bitte glaubt uns, dass wir im wirklichen Leben sorgfältiger mit dem Seelsorgegeheimnis umgehen!

Aber: In und um die Heilandkirche interessieren solche dienstrechtlichen Petitessen bekannter Maßen niemanden - wie schon mehrfach betont, lebt die Serie davon, dass sie den Antagonismus von Amt vs. Charisma inszeniert: die verknöcherte, menschenfeindliche Institution der Amtskirche (in der Regel personalisiert in der Figur der verbitterten Presbyteriumsvorsitzenden) gegen den charismatischen, unkonventionellen, menschen- und lebensnahen Pfarrer, den dann auch das Pfarrdienstgesetz wenig kümmert. Ebensowenig wie die Straßenverkehrsordnung - denn am Anfang der vorletzten Folge parkt der Kollege bräsig im absoluten Halteverbot vor dem Krankenhauseingang und wird folgerichtig abgeschleppt, ob man nun "im Dienste des Herrn" unterwegs ist oder nicht. 

VON WEGEN KOLLEGIALITÄT UND SO...


Da die Presbyteriumsvorsitzende plötzlich so etwas wie Gefühle zeigt, muss natürlich ein neuer Antipathieträger her. Zu diesem Zweck treffen sich Höchstselbe, die allgegenwärtige Schwester Sabine (wer ist das eigentlich?) und der Superintendent in konspirativer Absicht, denn: Pfarrer Tabarius ist offensichtlich überlastet, deswegen soll ein zweiter Pfarrer berufen werden. Das findet Tabarius natürlich gar nicht gut und erinnert die verschworenen Freunde wütend daran, "dass ich einen Vertrag habe." Äh, nein. Hat er nicht. Denn: Pfarrer_innen arbeiten (zumindest in der Regel) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das heißt: Sie werden in den Dienst berufen (deswegen hat Tabarius keinen Vertrag, sondern eine Urkunde) - und auch nicht für abgeleistete Stunden bezahlt, sondern alimentiert, um ihr Leben und Arbeiten in den Dienst der Kirche stellen zu können. 



Ein Neuer steht trotzdem schon in den Startlöchern, er weiß, wie der Herr Superintendent betont, "dass es sich nur um ein Pfarrdienstverhältnis auf Probe handelt", außerdem habe er ihn "mit Bedacht ausgewählt". Auch das ist ziemlicher Quatsch: Superintendenten suchen sich ihre Pfarrer_innen z.A. (zur Anstellung) nicht einfach so aus, diese werden vielmehr von der Landeskirche zugewiesen - natürlich zum Teil mit Rücksprache. Aber: Solche Dinge werden nicht einfach so hinter verschlossenen Türen geregelt - auch da ist das Pfarrdienstgesetz vor. Dass der Fernsehpfarrer darüber verärgert ist, ist angesichts des konspirativen Charakters kaum verwunderlich - und stimmt auch noch auf einer tieferen Ebene: Eine ganz Reihe von Kolleg_innen wollen sich nämlich gar nicht entlasten lassen... Jedenfalls tritt der Neue schon am Ende der letzten Folge auf, und schon die gestalterischen Mittel lassen erkennen, welche Konflikte auf die brave Bonner Kirchengemeinde zukommen: 



DAS PRIVATLEBEN IM PFARRHAUS...


Ansonsten steht in der Folge vor allem das Privatleben im Tabarius'schen Pfarrhaus im Vordergrund: Sohn I schleppt eine Freundin an, die "nur" Friseuse ist und überhaupt sehr nervig. Die beiden ziehen zusammen, sehr zum Verdruss aller Beteiligten. Gerade dabei wird deutlich, dass das Drehbuch letzten Endes inhärent sexistisch strukturiert ist: Es ist natürlich eine Frau, die die traute Männerwirtschaft aufbricht. Sohn III gerät in falsche Gesellschaft, sitzt mit Bierflasche in der Hand vor einem Plattenbau und ist ganz offensichtlich derjenige, der, wie evangelisch.de unlängst spoilerte, "ins Drogenmilieu abrutscht" - dann wissen wir auch, dass Sohn II sich im Laufe der nächsten Folgen outen wird. Entgegen der letztjährigen Kritik von Jörg Tilmes am Format sind die Söhne also nicht mehr "zu jung um schwul oder drogensüchtig zu sein". Es bleibt also spannend in der Fernsehgemeinde...


Freitag, 8. August 2014

"... wie durch einen SPIEGEL"? Gegen ein meinungsstarkes, aber faktenschwaches Plädoyer

(c) SPON/spiegel.de

In einem kürzlich auf SPON erschienenen Kommentar hält Frank Patalong ein Plädoyer für eine Trennung von Kirche und Staat, in dem er, passgenau ins Sommerloch zielend, wenig Neues, dafür aber viel Altbekanntes und genauso altbekannt Undifferenziertes zum Thema "Kirche und Staat" ventiliert. 

Undifferenziert ist vor allem die Rede von "Religion" und "religiösen Menschen". Schon im Eingangsabsatz heißt es programmatisch: 
Für religiöse Menschen haben die Werte ihres Glaubens eine höhere Wertigkeit als nicht-religiös definierte Werte. Sie verstehen ihre Gebote als Gesetze. Kollidieren diese mit den geltenden Gesetzen, stellen sie ihre Regeln oft genug über das weltliche Recht. Klar, denn Gesetze sind nur von Menschen gemacht und können sich ändern. Der Glaube aber fußt - davon gehen Gläubige aus - auf Gott oder Göttern.
Welche konkreten Beispiele Patalong hier vorschweben, muss der geneigte Leser oder die geneigte Leserin sich selbst ausmalen. Im weiteren Verlauf des Artikels nennt er die (zu Recht so bezeichnete) "Farce um einen muslimischen, westfälischen Schützenkönig" (Kommafehler im Original) als Beispiel, die jedoch mehr über das abstruse Selbstverständnis des deutschen Schützenwesens als über "die Religion" aussagt, sowie das kirchliche Arbeitsrecht. "Viele Religionen", so Patalong weiter, "begegnen Menschen, die ihnen nicht folgen, mit Geringschätzung." Mal abgesehen von der sprachlogischen Petitesse, dass "Religionen" keine denkenden und handelnden Subjekte sind - er übergeht dabei den Umstand, dass wahrscheinlich für so gut wie jeden Menschen die eigenen Werte, die eigenen kulturellen und ideologischen Referenz- und Deutungsrahmen, erst einmal schlüssiger und damit ernst zu nehmender erscheinen als andere. Das betrifft nicht nur religiöse Begründungszusammenhänge, ein treuer Anhänger der Partei X wird auch der Meinung sein, dass das Grundsatzprogramm seiner Partei besser begründet und damit aussagekräftiger ist als diejenigen der Parteien Y und Z. 
Natürlich gibt es potenzielle Krisensituationen, in denen staatliches Recht und persönliche Überzeugungen miteinander kollidieren. Das betraf zum Beispiel, bis zur Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in Friedenszeiten 2011, in den ersten Jahren des neuen Jahrtausends allein über eine Million junger Männer, die als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt und zum Ersatzdienst zugelassen wurden. Der öffentliche Diskurs über gesellschaftlich konsensfähige Grundwerte und deren Ausgestaltung aber gehört zum Markenzeichen eines demokratischen Staates, denn:

(c) kirchengeschichte.blogspot.de

"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann." Das ist das so genannte Böckenförde-Theorem, staats-kirchenrechtliches Handbuchwissen. Deswegen ist die Bildunterschrift in Patalongs Artikel ("Kruzifix im Klassenraum: Deutschland ist kein säkularer Staat") irreführend und falsch: Deutschland ist ein säkularer, aber kein laizistischer, atheistischer oder antireligiöser Staat - die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit ist auch und vor allem eine positive. Aber dazu später mehr.

Natürlich gibt es kleine fundamentalistische Splittergruppen, die solche Kollisionspunkte öffentlichkeitswirksam zum Grundsatzprogramm erheben und ethische Randprobleme zum Hauptkampfplatz einer eschatologischen Schlacht der Guten gegen die Bösen erklären. Dazu gehört aber gerade die evangelische Kirche nicht, seit der Konfessionalisierung, über Kaiserreich, Weimarer Republik und Bundesrepublik (und, Gott sei's geklagt, auch in der Diktatur dazwischen) eine der staatstreuesten Institutionen überhaupt.

"Auch in diesem Land sind Nicht- und Andersgläubige häufig genug Leidtragende religiös definierter "Gesetze", denen sie eigentlich gar nicht unterstehen", so Patalong weiter. Hier muss man ein wenig mehr Fantasie aufbringen, um darauf zu kommen, was er meint. Die Rede ist vom kirchlichen Arbeitsrecht: 
"Kirchen gehören zu den größten Arbeitgebern des Landes, von ihren Angestellten verlangen sie eine religionskonforme Lebensweise. Das ist zu rechtfertigen, wenn es um kirchliche, mit der "Verkündigung" verbundene Ämter und Funktionen geht. Nicht zu rechtfertigen ist es, wenn die Kirche wie im Falle von Krankenhäusern oder Kindergärten in staatlich finanzierten Einrichtungen ihre religiösen Regeln zum Gesetz erhebt."
Man kann darüber diskutieren, welche Funktionen und Ämter nicht mehr Anteil am kirchlichen Verkündigungsauftrag haben. Bei Pfarrer_innen, Kirchenmusiker_innen, Pädagog_innen dürfte der Fall klar sein. Dann müssten aber Erzieherinnen und Erzieher genauso darunter fallen, und es wird schwer sein, das arbeitsrechtlich auszuhebeln: Jeder Betrieb kann von seinen Arbeitnehmer_innen ein gewisses Maß an Loyalität verlangen, so können etwa unternehmensschädigende Äußerungen auch in der freien Wirtschaft durchaus ein Kündigungsgrund sein. Stärker verankert sind solche Loyalitätspflichten bei so genannten Tendenzbetrieben, d.h. bei "Unternehmen und Betrieben, die unmittelbar und überwiegend [...] politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder [...] Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerungen [...] dienen" (§ 118 BetrVfG). 

Wenn Patalong schreibt: "Mit sagenhafter Dreistigkeit hebeln kirchliche Arbeitgeber Tarifverträge aus", dann ist das leider, leider nicht falsch; eine Studie zum kirchlichen Arbeitsrecht der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2012 hat gezeigt, dass etwa die Diakonie ihren "Dritten Weg" (d.h. eine besondere Form der Tariffindungspolitik, bei der auf das Mittel des Arbeitskampfes zugunsten von Schlichtungsprozessen verzichtet wird) bewusst und erfolgreich als Wettbewerbsvorteil nutzt. Das ist nicht nur gegen die ratio legis des kirchlichen Arbeitsrechts, sondern ausgenommen schäbig und läuft dem Verkündigungsauftrag aller kirchlichen Organe diametral zuwider. 

Patalong schreibt weiter, und dann wird es wieder falsch:
"Wir leben keineswegs in einem säkularen Staat, der allen Religionen und Überzeugungen eine gleichberechtigte Bühne bietet. Christliche Kirche und Staat sind in Deutschland nicht getrennt. Steuerzahler finanzieren die Gehälter der christlichen Priester und Religionslehrer aus dem Topf für Beamte, nicht durch die Kirchensteuer."


In der Praxis ist es in der Tat so, dass bestimmte Religionsgemeinschaften mehr Rechte haben als andere. Das liegt daran, dass nicht alle Religionsgemeinschaften die Kriterien erfüllen können oder wollen, die an den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geknüpft sind. Im entsprechenden Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung, der als Ergänzung zum Art. 140 des Grundgesetzes Gültigkeit behält, heißt es: 
"Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten."
Dass nicht alle Religionsgemeinschaften als Partner des Staates im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips in Frage kommen, liegt also vor allem erst einmal an organisatorischen Gründen: Nicht jede Religionsgemeinschaft ist von ihrem Selbstverständnis, aber auch von ihren Mitgliederzahlen her in der Lage, staatstragende Aufgaben stellvertretend zu erfüllen. Den Status als KöR haben dabei noch weitaus mehr Gemeinschaften, als man so denkt, darunter die jüdischen Kultusgemeinden, etliche Freikirchen, die Baha'i und einige Humanistenverbände. Dass der Staat "die Gehälter der christlichen Priester und Religionslehrer aus dem Topf für Beamte, nicht durch die Kirchensteuer" finanziert, stimmt nur zum Teil: Es gibt aufgrund von rechtsgültigen Reparationszahlungen m.W. vor allem in der katholischen Kirche Stellen, die von staatlichen Geldern finanziert werden. Das sind aber Einzelfälle - ich kann mit großer Sicherheit versprechen: Für mein Gehalt kommt die Kirche auf. Dass die Religionslehrer_innen vom Staat bezahlt werden, versteht sich von selbst - immerhin nimmt auch der Staat mit seinen Schulen deren Dienste in Anspruch. A propos Religionsunterricht - auch darauf kommt Patalong zu sprechen: 
"Die Steuerzahler finanzieren auch den Religionsunterricht, dessen Aufgabe es ist, nachwachsende Kirchenmitglieder mit Glaubensinhalten zu füttern. [...] Nichtgläubige werden genötigt, am Religionsunterricht teilzunehmen - oft mit erheblichen Nachteilen für den Zeugnisdurchschnitt."
Um die Gemüter zu beruhigen: Es ist nicht Aufgabe des Religionsunterrichtes, für Nachwuchs bei der Kirchenmitgliedschaft zu sorgen. Der RU steht, genau wie jeder andere Unterricht, unter dem Vorbehalt des Überwältigungsverbotes - missioniert wird also nicht. Es ist auch vollkommener Unsinn, wenn Patalong behauptet, Nichtgläubige würden genötigt, am Religionsunterricht teilzunehmen - auch dafür sorgt die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit: Wer Gewissensgründe hat, kann jederzeit, sofern er oder sie nicht an einer Schule in konfessioneller Trägerschaft ist, den Religionsunterricht abwählen; die Schule hat dann für eine adäquate Beaufsichtigung zu sorgen, nicht jedoch dafür, dass jede_r Schüler_in einen weltanschaulichen Unterricht passgenau nach eigenem Belieben erhält.

Dass die Teilnahme am Religionsunterricht mit "erheblichen Nachteilen für den Zeugnisdurchschnitt" verbunden sei, wäre mir neu. Ich kann hier nur ebenso diffuse Mutmaßungen anstellen wie Patalong: Meiner Wahrnehmung nach ist "Reli" immer noch eins der Fächer, in denen der Notendurchschnitt ziemlich hoch ist (was bei manchen Theologiestudierenden zu bösen Überraschungen führt, wenn sie mit ihren 14-15 Punkten  im vierten Abiturfach von der Schule an die Universität kommen) - und meiner Erfahrung nach sind die besonders gläubigen Schüler_innen nicht unbedingt diejenigen, die im Religionsunterricht besonders gute Noten einheimsen, denn dort geht es nicht um Bekenntnistreue, sondern um kritische Reflexionsfähigkeit.

Dass Religionsunterricht in konfessioneller Verantwortung stattfindet, also vom Staat an die Religionsgemeinschaften delegiert wird, ist im Grundgesetz (Art. 7, Abs. 3) festgelegt und hängt, wiederum, mit oben genanntem Böckenförde-Theorem, genauer gesagt mit den Erfahrungen eines korrumpierten Staates unter dem NS-Regime zusammen: Die Bundesrepublik erlegt sich selbst eine ideologische Selbstbeschränkung auf. Auch hier gilt wieder: Theoretisch kann jede Religionsgemeinschaft, die bestimmte Anforderungen erfüllt, solche Dienste übernehmen - ein großes Problem des muslimischen Religionsunterrichts ist, dass es keine übergeordnete Organisation gibt, die diesen verantworten könnte, weswegen man hier auf Übergangs- und Kompromisslösungen setzt.

Zur Kirchensteuer fällt Patalong ein:
"Die ist eine Art Mitgliedsbeitrag und als solcher nur insofern zu beanstanden, als der Staat diesen eintreibt - er tut das für keinen anderen Verein."

Fairer Weise muss man dazu sagen, dass der Staat sich das von den Kirchen gut bezahlen lässt. SPON hat das korrigiert und weist am Ende des Artikels darauf hin, dass der Staat dafür etwa vier Prozent des Gesamtkirchensteueraufkommens erhält - und damit 2013 dann immerhin knapp 200 Millionen Euro verdient hat, allein an der evangelischen Kirche. 
Nur: Die nachgeschobene Korrektur bringt insofern wenig, weil das Kind schon in den Brunnen, bzw. selbiger vergiftet ist. Das spricht nicht für Patalongs Argumentation, die in weiten Teilen populistisch und unsauber ist. 

(c) kirchengeschichten.blogspot.de

Patalong hat auch recht, wenn er schreibt, dass viele kirchliche Handlungsfelder staatlich refinanziert und damit "vom Steuerzahler" gestemmt werden, und man sollte den Hinweis ruhig ernstnehmen und fragen, wie offen Kirche wirklich damit umgeht, dass sie einen Großteil ihrer KiTas und Krankenhäuser nur zu einem (manchmal sehr geringen) Teil aus eigener Tasche bezahlt. Seine Entrüstung darüber, dass der Steuerzahler "den Missionsbetrieb in kirchlichen Krankenhäusern" bezahlt, ist unsachgemäß und schlichte Meinungsmache - mit Steuergeldern wird kein Missionsbetrieb bezahlt, sondern Ärztinnen, Krankenpfleger, Verwaltungsangestellte, technische Gerätschaften - das alles in Einrichtungen, in denen sich Jeder und Jede auch ohne Kirchenmitgliedschaft behandeln lassen kann. Dass man in einem sozialen System immer auch für Einrichtungen und Dienstleistungen mitzahlt, die man vielleicht gar nicht selbst in Anspruch nehmen will, liegt in der Natur der Sache, und natürlich kann man sich mit Recht darüber ärgern. Ich zum Beispiel zahle einen Rundfunkbeitrag, dessen Großteil für Sendungen auf den Kopf gehauen wird, die ich mir nicht einmal gefesselt vor dem Fernseher angucken würde, und ich finanziere Parteien, die ich nicht im Traum wählen würde.

Unterm Strich verwundert es dann wenig, dass das Schlussplädoyer ähnlich meinungsstark und faktenschwach ausfällt wie der Rest:
Zur Chancen- und Rechtsgleichheit gehört es, die Religionen vom Staat zu trennen und auf ihren Platz zu verweisen: Dann dürfen sie wie andere Vereine auch um Mitglieder werben - ohne staatliche Finanzierung durch Steuergelder, ohne Sonderrechte.
"Kirche ist kein Kaninchenzüchterverein!" dieses Mantra bin ich schon fast reflexartig versucht auszurufen. Aber nicht nur aufgrund ihres Selbstverständnisses: Die beiden großen christlichen Kirchen machen zusammen (nach dem Staat selbst) den zweitgrößten Arbeitgeber im Land aus und nehmen staatstragende Funktionen wahr. Als solche ist es ihr gutes Recht, finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen - wie übrigens, auch da hinkt der Vergleich mal wieder, auch gemeinnützige oder mildtätige Vereine jedweder Couleur in den Genuss staatlicher Zuwendungen oder Erleichterungen kommen können.

Trotz aller sommerlochtypischen Oberflächlichkeiten erinnert Patalongs Artikel an ein paar theologische Hausaufgaben und Klärungsprozesse, die zu einem Großteil den Kirchen noch bevorstehen: Das kirchliche Arbeitsrecht ist gegenwärtig Gegenstand erhitzter Debatten - und das ist gut so, denn da kann und darf nicht alles so bleiben. Darüber hinaus müssen Kirche und institutionalisierte Diakonie ihr Verhältnis zueinander immer wieder klären. Und der Status einer Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts ist in einer sich verändernden gesellschaftlichen Situation nicht nur extern juristisch, sondern auch intern theologisch plausibel zu machen. Die evangelische Kirche werde "nie wieder Behördenkirche" sein dürfen, hat Martin Niemöller nach dem Zweiten Weltkriegt gesagt. In Zeiten, in denen die Basisarbeit vor Ort mehr denn je von langwierigen und langweiligen Strukturreformprozessen blockiert wird, beginnt man zu ahnen, warum...